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1. Vertragspartner, anwendbares Recht
1.1 Vertragspartner des Kunden und Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Unternehmen Kern & Sohn GmbH (im Folgenden KERN).
1.2 KERN erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von KERN unter http://www.kern-sohn.com dauerhaft verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle werden als hinreichende Bekanntgabe vereinbart.
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2. Vertragsschluss
2.1 Angaben zu Leistungen und Preisen von KERN auf sämtlichen Websites insbesondere im Rahmen des Bestellvorgangs sowie auf allen Werbeträgern stellen keine verbindlichen Angebote dar. Ein Vertrag mit KERN kommt vielmehr grundsätzlich erst durch die Auftragsbestätigung von KERN in Textform zustande.
2.2. Tritt nach Vertragsschluss beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfährt KERN von einer bereits vor Vertragsschluss eingetretenen wesentlichen Vermögensverschlechterung nachträglich, so ist KERN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen.
2.3 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbraucher ist eine natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Einem solchen Verbraucher steht folgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Verbraucher nach obengenannter Definition können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Kern & Sohn GmbH
Ziegelei 1
72336 Balingen-Frommern
Deutschland
Telefon: 0049- [0]7433-9933-0
Fax: 0049- [0]7433-9933-149
E-Mail: info@kern-sohn.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
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3. Preise und Lieferung von Waren
3.1 Die Preise von KERN gelten ab Werk Balingen-Frommern zzgl. zu entrichtender Steuern und Abgaben, im Bundesgebiet der Mehrwertsteuer.
3.2 Sofern nicht besondere Versandanweisungen vorliegen, wählt KERN selbst Art und Weg des Versands. Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. KERN schließt eine Versicherung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ab. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und zurückgenommen. Bei Lieferungen in das Ausland übernimmt der Kunde auch die zusätzlichen Steuern und Zölle selbst.
3.3. Leistungsort ist der Sitz von KERN in Balingen-Frommern. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung von KERN, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung. Lieferzeitangaben sind nur annähernd. Betriebsstörungen aller Art bei KERN und seinen Lieferanten sowie Ereignisse höherer Gewalt berechtigen KERN, die Lieferzeit angemessen zu verlängern und, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungspflicht ganz oder teilweise aufzuheben. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die ohne Verschulden von KERN die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks von KERN, geht die Gefahr in jedem Fall auf den Kunden über.
3.4 KERN ist zu Teillieferungen berechtigt. Diese Teillieferungen sind vom Kunden gesondert zu bezahlen.
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4. Gewährleistung
4.1 Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach der Ankunft auf Fehlmengen und äußere Mängel zu untersuchen. Diese müssen spätestens binnen 10 Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich unter Angabe der Auftrags- und Lieferscheinnummer angezeigt werden; andernfalls können Rechte aus Mängeln nicht hergeleitet werden. Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
4.3 KERN haftet für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf Nachbesserung mangelhafter Gegenstände oder Ersatzlieferung nach Wahl von KERN. Nachbesserung oder Ersatzlieferung darf KERN mindestens zwei Mal versuchen. Erst danach kann der Käufer den Vertrag nach den gesetzlichen Regeln rückabwickeln oder nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern.
4.4 KERN ist jedoch zu keiner Gewährleistung verpflichtet, wenn belegt wird, dass der Mangel auf ein Verhalten des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen ist.
4.5 Beanstandete Ware darf nur mit Genehmigung von KERN und nur auf Rechnung und Gefahr des Kunden zurückgesandt werden. Die Mängelanzeige befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
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5. Bezahlung
5.1 Alle Rechnungen sind zahlbar nach dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsziel, spätestens jedoch nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse.
5.2 Bei Zahlungen aller Art gilt als Zahlungstag der Tag, an dem KERN über den Betrag verfügen kann. Bei Überschreitungen der vereinbarten Zahlungstermine treten auch für noch nicht fällige Forderungen ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf Verzugsfolgen ein.
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6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von KERN.
6.2 KERN akzeptiert ausschließlich die im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilten Zahlungsweisen (vgl. hierzu Punkt 5. Bezahlung)
6.3 Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt hiermit der Kunde seine Bank unwiderruflich, KERN oder einem Beauftragten dessen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.
6.4 Bei Weiterverkauf und Verarbeitung der Ware, die nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet wird, tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung zustehenden Ansprüche an KERN ab.
6.5 Auf Verlangen hat der Käufer genaue Auskunft über die Weiterverwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware und über die daraus entstandenen Forderungen zu geben.
6.6 Die Pfändung oder anderweitige Beeinträchtigung durch Dritte dieser Vorbehaltsware oder der abgetretenen Ansprüche aus Weiterveräußerung oder Verarbeitung hat der Käufer unter Übersendung einer Abschrift der einschlägigen Unterlagen unverzüglich an KERN mitzuteilen.
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7. Verzug
7.1 Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist KERN zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern (siehe oben Nr. 2.4) berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
7.2 Für jede zurückgegebene oder nicht eingelöste Lastschrift, wird zusätzlich zu den entstandenen Bankkosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von KERN in Höhe von EUR 10,- (inkl. MwSt.) erhoben, es sei denn es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen. Dies gilt vollumfänglich freilich dann nicht, wenn die Nichteinlösung und Rückgabe auf ein Fehlverhalten von KERN zurückzuführen ist.
7.3 KERN ist ferner befugt, pro berechtigter Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- (inkl. MwSt) zu erheben, es sei denn es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen.
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8. Haftung
8.1 Die von KERN erbrachten Leistungen werden grundsätzlich unter Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien vorliegen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten"). In diesem Fall haftet KERN jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8.3 KERN haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
8.4 KERN haftet ferner nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches, insbesondere außerhalb des physikalischen Netzes und der Datenbanken von KERN liegen, es sei denn, diese Ausfälle sind dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch KERN verursacht worden.
8.5 Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschränkt. Produktrisiken müssen an KERN gemeldet werden.
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9. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
9.1 Das Recht zur Aufrechnung gegen die Forderungen von KERN steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt sind oder von KERN schriftlich anerkannt wurden und die übrigen gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind.
9.2 Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur befugt, wenn und soweit die betreffenden Ansprüche gegen KERN auf demselben Vertragsverhältnis mit eben dieser beruhen.
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10. Gerichtsstand
10.1 Für Kunden, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihren Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands haben, ist Balingen Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis. KERN bleibt jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen und/oder deren Heimatrecht als anzuwenden Recht zu wählen.
10.2 Als nicht ausschließlicher Gerichtsstand wird in den übrigen Fällen ebenfalls Balingen vereinbart.
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11. Unklarheitenregel/Schlussbestimmungen
11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.
11.2 Hinsichtlich der von KERN veröffentlichten Übersetzungen ihrer Websites gilt bei sprachlichen Unklarheiten oder sonstigen Zweifelsfällen allein die deutsche Fassung als letztverbindlich.
11.3 Soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein anderes niedergelegt ist oder sonst ausdrücklich vereinbart, so können alle Erklärungen der Vertragsparteien auch per E-Mail versandt werden. Die Schriftform gilt grundsätzlich auch durch das Übermitteln eines unterschriebenen Schriftstückes per Fax als gewahrt.
11.4 Die Inhalte der Webseiten von KERN sind urheberrechtlich geschützt. Dasselbe gilt insbesondere für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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12. e-shop Klausel
Die Anwendung des § 312e BGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 wird ausgeschlossen.
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Stand: 21. April 2011
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