Kern & Sohn GmbH - Waagen und Gewichte  
deutsch english español français italiano portugues nederlands
Suchen Kontakt Warenkorb Login
Kern & Sohn GmbH - Waagen und Gewichte Kern&Sohn GmbH
Produkte
Unternehmen

Wir über uns / AGBs

 
  Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind für uns erst durch unsere ausdrücklich schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei Abänderung oder Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Unwirksame Bedingungen sind so zu ergänzen und auszulegen, daß der ursprünglich beabsichtigte Zweck weitest möglich erreicht wird.
 
  1. Angebote und Auftrag
Unsere Angebote sind stets freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung anerkennt der Käufer diese Bedingungen. Für Art und Umfang der Lieferung ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Bei Annahme des Kaufvertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorausgesetzt. Tritt danach beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfahren wir von einer bereits vor Annahme des Kaufvertrages eingetretenen wesentlichen Vermögensverschlechterung nachträglich, so sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen.
 
  2. Preise
Unsere Preise gelten ab Werk Balingen-Frommern, zuzüglich zu entrichtender Steuern und Abgaben, im Bundesgebiet der Mehrwertsteuer. Sofern nicht besondere Versandanweisungen vorliegen, wählen wir selbst Art und Weg des Versandes. Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers. Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Preisänderungen blieben vorbehalten, insbesondere falls sich die Selbstkosten, vor allem aus Lohn- und Kostengründen oder wegen änderung der öffentlichen Gebühren, Abgaben und Steuern bis zum Lieferungstag ändern.
 
  3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk Balingen-Frommern. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung. Lieferzeitangaben sind nur annähern. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobes Verschulden trifft, das der Käufer zu beweisen hat. Betriebsstörungen aller Art bei uns und unseren Lieferanten und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit angemessen zu verlängern und, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns ohne unser Verschulden die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Mit übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr in jedem Fall auf den Käufer über.
 
  4. Zahlung
Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bleibt der Käufer bei Ratenzahlungen mit einer vereinbarten Rate im Rückstand, wird die jeweilige Gesamtforderung einschließlich Nebenforderungen sofort fällig. Bei überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels behalten wir uns vor, Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder unseren effektiven Zins bei eigener Kreditinanspruchnahme zu berechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers wegen irgendwelcher Ansprüche oder eine Aufrechnung sind ausgeschlossen, außer mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
 
  5. Gewährleistung
Mängelrügen und Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir haften für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. wir haben jedoch das Recht zur Nachbesserung mangelhafter Gegenstände oder zur Ersatzlieferung. Nachbesserung oder Ersatzlieferung dürfen wir mindestens zweimal versuchen. Erst danach kann der Käufer den Vertrag nach den gesetzlichen Regeln rückabwickeln. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Beanstandungen können nicht anerkannt werden, wenn vom Käufer oder Dritten irgendwelche Eingriffe an der Ware ohne unsere schriftliche Genehmigung erfolgt sind. Bei berechtigten Mängelrügen und Garantiefällen steht es uns frei, entweder Ersatzlieferung zu den zum Zeitpunkt der Beanstandung gültigen Preisen oder Nachbesserung vorzunehmen. Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung und nur auf Rechnung und Gefahr des Käufers zurückgesandt werden. Die Mängelanzeige befreit den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
 
  6. Haftung
Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese oder andere Mitarbeiter haften wir entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Für die Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch andere Mitarbeiter haften wir nicht. In diesen Fällen ist die Verjährungsfrist für alle Ansprüche auf zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Vertragsverstoßes begrenzt und wir haften nicht für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschränkt.
 
  7. Mitwirkungspflicht bei Beratungs-, Verwendungs- und Verarbeitungs-hinweisen
Wir bitten Sie um ausdrückliche Hinweise, wenn Sie Ihr eigenes Verhalten an beratungs- oder anwendungstechnischen Hinweisen orientieren, deren Auswirkungen für uns nicht offensichtlich erkennbar sind. Wir dürfen ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß wir in Einzelfällen Beratungsaufträge gegen Vergütung übernehmen, wobei die Einzelheiten individuell vereinbart werden müssen. Ohne eine Vergütung haben unsere Hinweise unverbindlichen Charakter.
 
  8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Befriedigung aller unserer aus dem Geschäftsverhältnis sich ergebenden Ansprüche vor. Der Käufer ist unser Verwahrer. Bei Weiterverkauf und Verarbeitung der Ware, die nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet wird, tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung zustehenden Ansprüche an uns ab. Erfüllt der Käufer uns gegenüber seine Zahlungsverpflichtungen, so ist er zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer genaue Auskunft über die Weiterverwendung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware und über die daraus entstandenen Forderungen zu geben. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Die Pfändung oder anderweitige Beeinträchtigung durch Dritte dieser Vorbehaltsware oder der an uns abgetretenen Ansprüche aus Weiterveräußerung oder Verarbeitung hat der Käufer unter Übersendung einer Abschrift der einschlägigen Protokolle unverzüglich an uns mitzuteilen.
 
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis ist Albstadt-Ebingen. Gerichtsstand, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckrecht ist Albstadt-Ebingen. Anzuwendendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Bei ausländischen Vertragspartnern behalten wir uns vor, an deren Gerichtsstand zu klagen und/oder deren Heimatrecht als anzuwendendes Recht zu wählen.
 
  10. Software-Urheberrecht
Bei Kauf von Software durch den Käufer gelten ergänzend folgende Bestimmungen: Die Software unterliegt dem Schutz der § 69a ff. UrhG. Der Verkäufer überträgt dem Käufer keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die Nutzung des erhaltenen Softwarepakets hinausgehen. Jede weitere Nutzung und Verwertung, aber auch Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie jede Art der Fehlerbeseitigung ist strafbar und vertragswidrig und macht den Käufer schadenersatzpflichtig. Nur im Rahmen der § 69g Abs. 2, 69d Abs. 2, Abs. 3, 69e UrhG darf der Käufer das Computerprogramm dekompilieren, testen, untersuchen und kopieren. Jede über Erlaubnisse der § 69a ff. UrhG hinausgehende Art der Programmiertätigkeit, wie zum Beispiel die Weiterentwicklung der Software, erfolgt ausschließlich durch den Hersteller der Software. Die bereits bestehenden Funktionen des Computerprogramms kann der Käufer uneingeschränkt nutzen und sie auf seine betrieblichen Belange einstellen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige Merkmale zur Identifikation von Software und Hersteller entfernt oder verändert der Käufer nicht. Der Käufer haftet dem Verkäufer für alle Schäden, die durch urheberrechtlich nicht zulässige Nutzungsweisen Dritter entstehen.
 
  11. e-shop Klausel
Die Anwendung des § 312e BGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 wird ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen


KERN AGB's
Messen 2008
Messen 2008


Messen 2008
         
  Laborwaagen | Analysenwaagen | Präzisionswaagen | Feuchtebestimmer | Karatwaagen | Industriewaagen | Bodenwaagen | Mobile Waagen | Preisrechnende Waagen | Kompaktwaagen | Plattformwaagen | Zählwaagen | Zählsysteme | Hängewaagen/Kranwaagen | Basicwaagen | Taschenwaagen | Schulwaagen | Sondergeräte | Schiebegewichtswaagen | Federwaagen | Getreideprober | Prüfgewichte | E1-Gewichte | E2-Gewichte | F1-Gewichte | F2-Gewichte | M1-Gewichte | M2-Gewichte | M3-Gewichte | Zubehör | Zubehör Waagen | Zubehör Gewichte | Zubehör Software | Software | Balance Connection | BalanceCal | BalanceCal Light | Sonderangebote | Service & Support | Reparaturservice | Kalibrieren | Eichen | Downloadcenter  
  © Kern & Sohn GmbH | Webdesign Heindl Internet AG