Anzeigepflicht für neue Messgeräte entfällt

Neues Jahr, weniger Bürokratie

Zum 1. Januar 2025 ist eine bedeutende Neuerung in Kraft getreten, die den Arbeitsalltag vieler Anwender von Messgeräten und Waagen erleichtert: Die gesetzliche Anzeigepflicht für neue oder erneuerte Messgeräte wurde abgeschafft. Bisher waren Anwender verpflichtet, solche Geräte innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme bei der zuständigen Landesbehörde zu melden. Dank des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes entfällt dieser Schritt nun vollständig.

 

Was bedeutet das für Anwender?

Der Wegfall der Anzeigepflicht sorgt für weniger bürokratischen Aufwand und spart Zeit und Ressourcen. Anwender können sich stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, ohne zusätzliche Verwaltungsschritte einplanen zu müssen. Dies führt zu mehr Effizienz und einem vereinfachten Arbeitsprozess.

 

Wichtig: Die Eichpflicht bleibt bestehen!

Trotz der Abschaffung der Anzeigepflicht bleibt die Eichpflicht weiterhin bestehen. Geräte, die eichpflichtig sind, müssen wie gewohnt rechtzeitig zur Eichung angemeldet werden. Dafür kann weiterhin die Plattform www.evp-service.de/DEMOL genutzt werden. Für detaillierte Informationen stehen die zuständigen Eichbehörden oder die Webseite eichamt.de zur Verfügung.

 

Weniger Bürokratie, mehr Fokus auf das Wesentliche

Diese Änderung ist ein bedeutender Schritt zur Entlastung der Anwender von Messgeräten und Waagen. Sie zeigt, dass auch in der Verwaltung Modernisierung möglich ist und langfristig allen Beteiligten zugutekommt. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für das Wesentliche – präzise und zuverlässige Messungen.

 

 


KERN Tischwaage und Zertifikat der EU-Konformitätserklärung